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   OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01   

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https://dejure.org/2001,7475
OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Beweislast; Verkehrsunfall; Verursachungsanteil; Beweiswürdigung

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 III Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 III Nr. 2
    Gewichtung der zusammenwirkenden Ursachen Verkehrsunfall und Aneurysma bei Tod infolge einer Gehirnblutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 III Abs. 2
    Zur Beweislast für überwiegende Ursächlichkeit des Schadensereignisses am Unfalltod des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 20 W 2/01

    Unfallversicherung - Bandscheibenschaden - Beweispflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Die Beweislast für den überwiegenden Verursachungsanteil des Unfallereignisses trifft die Klägerin (OLG Schleswig VersR 1991, 916 zu § 10 Abs. 2 AUB 61; Senat NVersZ 2001, 508 zur gleichgelagerten Bandscheibenproblematik in § 2 III Abs. 2 AUB 88).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1998 - 7 U 260/97

    Gehirnblutung während eines verbalen Streits ist kein Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Der vom Obduzenten als Ursache der Ruptur angenommenen Blutdrucksteigerung, die wahrscheinlich durch einen Schreck des VN über das Unfallgeschehen ausgelöst worden ist, kommt gegenüber dem schweren gesundheitlichen Vorschaden ein weit geringerer Mitwirkungsgrad zu (vgl. OLG Stuttgart r+s 1999, 42, 43).
  • OLG Schleswig, 13.07.1990 - 16 U 165/89

    Beweislast bei Tod durch Gehirnblutung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Die Beweislast für den überwiegenden Verursachungsanteil des Unfallereignisses trifft die Klägerin (OLG Schleswig VersR 1991, 916 zu § 10 Abs. 2 AUB 61; Senat NVersZ 2001, 508 zur gleichgelagerten Bandscheibenproblematik in § 2 III Abs. 2 AUB 88).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 575/06

    Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen

    Da der Versicherungsnehmer für das Vorliegen eines unter den Versicherungsschutz fallenden Unfalles voll beweispflichtig ist, muss der Kläger nachweisen, dass der in Folge der Ruptur des Aneurysmas bzw. die hierdurch hervorgerufene subarachnoidalen Blutung eingetretene Gehirnschaden durch ein Unfallereignis herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, VersR 1992, 306; OLG Koblenz, RuS 1999, 348; OLG Köln, RuS 1991, 356; OLG Schleswig, VersR 1991, 916; OLG Hamm, VersR 2002, 883; OLG Köln, ZfSch 1989, 174).
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